selbst-bewusst führen #54. Mit Executive Coach Claudia Nuss Führung neu denken. Diesmal: Kopf in den Sand oder pro-aktiv um Ihre wichtigsten Fixkosten kümmern
Teil 2:
Angesichts des 3. Lockdowns dessen Ende ungewiss ist, bzw. allfälliger weiterer Lockdown Phasen ist für viele UnternehmerInnen die Vorstellung nun hohe Vorauszahlungen für die Sozialversicherung beziehungsweise für das Finanzamt für die Einkommenssteuer zu leisten, ein Ding der Unmöglichkeit und erzeugt eventuell ein Horror Gefühl.
Wenn Sie es geschafft haben, letztes Jahr, doch noch halbwegs gut zu verdienen, dann rechnen sowohl das Finanzamt, wie auch die Sozialversicherung damit, dass Sie heuer besser verdienen und schreiben Ihnen auch noch automatisch höhere Beiträge (zwischen +4 und +8 %) als im Vorjahr, vor.
Für viele sieht das in der Realität gerade jedoch gar nicht so aus. Sie fragen sich, wann Sie überhaupt wieder aufsperren dürfen und endlich Einnahmen haben werden. Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Vorauszahlungen einmal im Jahr herabsetzen zu lassen.
ACHTUNG vor einem Missverständnis: Es ist möglich diese hohen Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen.
Bei der Endabrechnung mit Ihrer Einkommenssteuererklärung, wird jedoch nach wie vor jene Höhe fällig, die Ihrer wahren Einkommenshöhe entspricht.
Das heißt, auch wenn Sie es geschafft haben, die Vorauszahlungen auf ein Minimum zu senken, legen Sie ausnahmslos von jeder Einnahme, einen Anteil für Ihre Einkommenssteuer bzw. Sozialversicherung zurück. Die Empfehlung der Steuerberater ist es im Minimum 30 % jedoch besser 50 % der Nettoeinnahmen auf die Seite zu legen.
Lesen Sie meinen Tipp dazu in der aktuellen Ausgabe der Karriereseiten derTageszeitung diePresse unter:
2 wichtige Schreiben für vom COVID massiv betroffene UnternehmerInnen